Nachweis der Rettungsfähigkeit
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Fortbildungen für Lehrer/innen
Als Lehrkraft am Beckenrand zu stehen ist nicht nur fachlich und pädagogisch immer wieder eine Herausforderung, sondern auch eine Verantwortung.
Die Wasserwacht bietet für Lehrkräfte den Nachweis der so genannten Rettungsfähigkeit gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW an. Dieser Nachweis ist die Mindestvoraussetzung für die Aufsicht beim Schulschwimmen in Schwimmbädern und gilt nicht für Freigewässer.
Alternativ kann die Rettungsfähigkeit durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze nachgewiesen werden. Wir empfehlen jedoch den damit verbundenen Lehrgang zu besuchen und fundierte Kenntnisse im Bereich Rettungsschwimmen zu erwerben oder aufzufrischen. Eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit empfiehlt sich spätestens in jede vierten Jahr.
Die Kurse zur Rettungsfähigkeit, inklusive der Prüfung, finden nach Absprache Dienstags, von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr auf der Wache des DRK Sinnersdorf (Theorie) und Mittwochs von 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr im Hallenbad Rommerskirchen (Praxis) statt. Eine Teilnahme an beiden Terminen ist erforderlich. Weiter unten erfahren Sie mehr zu den Prüfungsmodalitäten.
Bei größeren Gruppen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, gesonderte Veranstaltungen an Ihrer Schule - zum Beispiel im Rahmen von Fortbildungstagen - durchzuführen. Zwecks Terminabsprache oder weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner.
Prüfungsdisziplinen
Gemäß des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport – VII.4-8244-99/2002 u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder 722.36-32/0-183/01 v. 30. 8. 2002 haben Lehrkräfte in NRW regelmäßig die so genannte Rettungsfähigkeit nachzuweisen.
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasse ist, wer entweder
a) im Besitz eines aktuellen Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze ist
oder
b) im Besitz eines aktuellen Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Sprung vom Beckenrand, 200m Schwimmen in max. 7 Minuten; Kenntnis der Baderegeln) ist und darüber hinaus folgende Prüfungsleistungen erbringt:
1) von der Wasseroberfläche aus einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
2) 10 m weit tauchen,
3) Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
4) einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen,
5) lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Die DRK Wasserwacht Sinnersdorf prüft im Rahmen der Prüfung die Mindestleistungen aus Unterpunkt b und erstellt eine entsprechende Bescheinigung. Wir empfehlen aber dringend den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze.