Vorsitzender
Herr
Jan Wulff
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50259 Pulheim
Stellungnahme zu den tendenziösen und unseriösen Darstellungen in der sogenannten Reportage "Team Wallraff" des Privatsenders RTL
Im Rahmen der Sendung „Team Wallraff“ auf RTL wurden Investigativ-Reporter mit versteckten Kameras in die Dienstleistungsbereiche des Deutschen Roten Kreuzes eingeschleust. Wir sind offen für Kritik und entwickeln uns stetig weiter. Doch leider mussten wir feststellen, dass die Berichterstattung formatbedingt tendenziös und in sehr vielen Punkten unwahr ausgefallen ist.
Wir sind dankbar für Hinweise, die auf Missstände innerhalb unserer Organisationen hinweisen. Auch bei uns arbeiten Menschen – und wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren. Diese erkennen und beheben wir nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings trägt die RTL-Berichterstattung keineswegs zu einem solchen Prozess bei, im Gegenteil: Durch tendenziöse und unwahre Vorwürfe wird Stimmung gegen das Rote Kreuz gemacht – und das in einer Zeit, in der es mehr denn je wichtig ist, dass sich Menschen füreinander einsetzen, solidarisch an Ihre Mitmenschen denken und wir alle gemeinsam diejenigen schätzen, die in diesen Zeiten besonders wichtige Arbeit leisten.
Da wir großen Wert auf Transparenz und auf die Offenheit unserer Struktur legen, möchten wir Ihnen zu einzelnen Punkten unsere Sicht der Dinge darlegen.
1. Kleiderkammer:
Deutschlandweit betreibt das DRK über 500 Kleiderkammern (Stand Juli 2020). Dort erhalten Bedürftige kostenlos ausgesuchte Kleidung in ihrer Größe. Die Kleiderläden hingegen ähneln einem Second-Hand-Shop, bei dem Bürgerinnen und Bürger unabhängig einer etwaigen Bedürftigkeit kostengünstig einkaufen können. Zusätzlich erhalten Bedürftige mit entsprechendem Nachweis oft einen Rabatt von meist 50%.
Richtig ist, dass ein großer Teil der Altkleiderspenden (bspw. per Altkleidercontainer) eine so schlechte Qualität aufweisen, dass sie für die Wiederverwendung für bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in Frage kommen und daher zur Weiterverwertung (Recycling) an Textildienstleister verkauft werden. Die Erträge kommen wiederum den satzungsgemäßen Aufgaben der jeweiligen DRK-Gliederung zugute.
2. Haustürwerbung:
Das DRK legt sehr großen Wert darauf, dass die Haustürwerber nach genau festgelegten Qualitäts- und Transparenzstandards arbeiten, die auch regelmäßig kontrolliert werden. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass der Grundsatz der „Freiwilligkeit“ bei einer Spende gewahrt bleibt. Insofern distanzieren wir uns von jeglichem Druck, den etwaige Haustürwerber auf mögliche Spenderinnen und Spender ausüben. Es ist unzutreffend, dass die Zuführung von professioneller Hilfe (bspw. bei einem medizinischen Notfall) von einer Spende abhängt. Dieser Eindruck darf nicht erzeugt werden. Wir werden intern die Abläufe prüfen und die Sensibilität stärken.
3. Spendenbriefe:
Die DRK-Landesverbände organisieren ihre Spendenmailings ausschließlich auf der Ebene der Kreisverbände. Das heißt, dass bei Spendenmailings die Spenden auch im jeweiligen Kreisverband ankommen. Es ist zulässig und gewollt, dass konkrete Projekte oder Gründe für das Spendenmailing angegeben werden. Wir möchten dem Spender dadurch zeigen, wofür wir die Spenden brauchen und einsetzen werden. Es ist auch richtig, dass Spenden insgesamt für weitere satzungsgemäße Aufgaben des Roten Kreuzes eingesetzt werden können. Wir prüfen, inwieweit der Hinweis hierzu prominenter auf einem Spendenbogen dargestellt werden kann. Um eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung zu prüfen, wird das DRK und die Verwendung der Spendengelder sowohl intern als auch extern kontrolliert. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bestätigt dem DRK zudem mit seinem Spendensiegel jedes Jahr aufs Neue den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Spenden und allen anderen Finanzmitteln.
4. Hausnotruf:
Es gibt offizielle Hausnotruf-Standards im gesamten Deutschen Roten Kreuz. Die Mindestempfehlung für einen Hintergrunddienst ist eine Ersthelfer-Ausbildung. In den Verträgen ist auch klar geregelt, dass der Hintergrunddienst nur zu Einsätzen kommt, wenn kein medizinischer Notfall vorliegt. Ansonsten muss gleich der Rettungsdienst (Notruf 112) informiert werden, nicht zuletzt, weil der Hausnotruf-Hintergrunddienst nicht mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht) im Straßenverkehr unterwegs ist. Der Hintergrunddienst darf nicht mit einem regelmäßigen Pflegedienst verwechselt werden. Selbstverständlich ist es aber auch Aufgabe des Hintergrunddienstes, in speziellen Situationen, beispielsweise nach einem Sturz ohne Verletzungen, als Hebehilfe einzugreifen.
5. Mietimmobilien (Seitz 8 – München):
Mitte der 60iger Jahre errichtete der Kreisverband München in der Seitzstraße 8 seine Kreisgeschäftsstelle. Da das Gebäude nach rund 50 Jahren Nutzung nicht mehr den Anforderungen an ein zeitgemäßes, energie- und flächeneffizientes Bürogebäude entsprochen hat, musste es vollständig ersetzt werden. Im Zuge dessen wurde bewusst entschieden, die Geschäftsstelle zu verlegen und an diesem Standort Büroflächen zu vermieten, um die Mieteinnahmen für soziale und humanitäre Aufgaben verwenden zu können. Wir nutzen das Gebäude zudem weiterhin als Rettungswache für das dortige Versorgungsgebiet sowie für Schulungen und Kurse.
Die dort verlangten Mieten beziehen sich auf Gewerbeflächen. Es handelt sich dabei nicht um die Vermietung von Wohnraum, sondern um gewerbliche Vermietungen an Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Rechtsberatung, Investment, Bau. Die Preise mit diesen Unternehmen werden frei verhandelt. Es sind ortsübliche Mieten für neue Gewerbeflächen in dieser Lage in München.
Diese Mittel sind notwendig, um unser umfangreiches Angebot an Unterstützung und Hilfe für Menschen in Notlagen dauerhaft aufrechtzuerhalten. Auch die steuerrechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Organisationen würden keine andere Verwendung zulassen.
Im Rahmen des „Betreuten Wohnens für AIDS-Patient*innen“ vermietet das Münchner Rote Kreuz in München Wohnungen an Menschen, die an HIV erkrankt sind. Seit vielen Jahren bietet der Kreisverband München auch Mitarbeiter*innen Wohnungen zu einem vergünstigten Mietpreis.
6. Parkplatzbewirtschaftung und Betrieb des ZOB in München
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in München wird durch den Kreisverband München zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art betrieben. Die Erlöse aus dem Betrieb des ZOB kommen nach entsprechender Versteuerung ausschließlich humanitären und sozialen Aufgaben zugute.
Neben dem Betrieb des ZOB bewirtschaftet das BRK im Rahmen des oben genannten Gewerbebetriebes auch verschiedene Parkplätze in München und Umgebung. Dieses Engagement hat soziale Gründe: in der Nachkriegszeit sind damit Arbeitsplätze für Kriegsverletzte geschaffen worden. Die Erlöse aus der Bewirtschaftung von Parkplätzen kommen der Finanzierung von humanitären und sozialen Aufgaben des Münchener Roten Kreuzes zugute.
7. Das BRK hätte beim Auszug aus der Wiesn-Wache unnötigen Schaden hinterlassen
Nach den Verträgen mit der Stadt München war das BRK verpflichtet, die Wache auf der Theresienwiese fristgerecht vollständig zu räumen und sämtliche Einbauten zurückzubauen. Dazu gehörte auch, dass die vom BRK in der Wiesn-Wache installierte IT-Infrastruktur abgebaut werden musste. Dies wurde fachgerecht durchgeführt.
Vielmehr ist zu bemerken, dass die Aicher Ambulanz Union als nicht-gemeinnützige Kommanditgesellschaft die Ausschreibung der sanitätsdienstlichen Absicherung des Oktoberfestes gewonnen hat. Das BRK bedauerte es, dass nicht gemeinnützige Organisationen den Zuschlag erhielten, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen der Privatwirtschaft. Das bedeutet aber nicht, dass das BRK, das sich den Menschen verpflichtet sieht, Konkurrenten behindern würde.
Auch die Behauptung, das BRK hätte Druck auf Medizingeräte-Lieferanten ausgeübt ist unzutreffend. Das BRK bekennt sich zu einem fairen Handel und Miteinander.
8. BRK hätte Druck auf Ehrenamtliche ausgeübt, um Engagement bei der Aicher Ambulanz Union zu unterbinden
Es ist nicht korrekt, dass das BRK ehrenamtliche Helfer dazu bringen wollte, nicht ehrenamtlich für die Aicher Ambulanz Union tätig zu werden. Es ist richtig, dass eine ehrenamtliche Bereitschaft eines Kreisverbandes ein Schreiben an seine Mitglieder verfasst hat, in dem die Mitglieder über das Ausschreibungsergebnis informiert wurden. Dabei wurde an die Mitglieder auch appelliert, dem Roten Kreuz treu zu bleiben und nicht des Einsatzes auf der Wiesn wegen sich in den Dienst eines kommerziellen Anbieters stellen.
Auch nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes verbietet es sich, in irgendeiner Weise Druck auf ehrenamtliche Helfer auszuüben. Wir setzen auf Freiwilligkeit, das trifft auch das Engagement in unserer Organisation und schließt das Engagement in anderen Organisationen keineswegs aus.
9. Allgemeines zur Wiesn
Es ist richtig, dass Aicher das Angebot des BRK beim Oktoberfest unterbot und deshalb den Zuschlag erhielt.
Beim BRK engagieren sich Ehrenamtliche meist aus altruistischen Gründen und erhalten allenfalls eine Entschädigung in Geld oder Erstattungen für Fahrtkosten und Verpflegung. Einnahmen werden im BRK gemeinnützig verwendet und fließen nicht – wie bei gewinnorientierten Kommanditgesellschaften – Einzelpersonen zu.
Bei seinem Angebot für den Sanitätsdienst auf dem Oktoberfest hat das BRK „mit einer schwarzen Null“ kalkuliert und wie auch in der Vergangenheit keinen Gewinn, sondern eine Kostendeckung angestrebt. Warum und um wieviel das Angebot des Mitbewerbers niedriger lag, kann seitens des BRK daher nicht beurteilt werden.
Dass sich der BRK-Präsident auch öffentlich dafür einsetzt, dass die Angehörigen des BRK-Kreisverbandes München auf dem Oktoberfest auch weiterhin im Einsatz bleiben können, ist selbstverständlich. Präsident Zellner wendet sich auch über das Oktoberfest hinaus stets gegen die Kommerzialisierung im Rettungs- und Sanitätsdienst.
10. Gehälter beim Blutspendedienst
Wir tätigen keine Aussagen zu Gehältern einzelner Geschäftsführer. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist diese Summe im Rahmen der geltenden IDW-Standards nicht mehr aus, da der abgebildete Betrag nicht den tatsächlichen Gehältern entspricht. Gezeigt wurde ein Brutto-Betrag, der u.a. Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung, die Versteuerung geldwerter Pflichtbeiträge und sonstiger Arbeitgeberleistungen, sowie weitere Aufwandspositionen enthält und dadurch erheblich höher ausfällt als die tatsächlich gezahlten Gehälter. Dies führte und führt zu fehlerhaften Darstellungen in der Öffentlichkeit.
Stellungnahme der Blutspendedienste zur unseriösen und tendenziösen Darstellung der lebensrettenden Blutspende
Im RTL-Format Team Wallraff – Reporter undercover wurde das Deutsche Rote Kreuz an den Pranger gestellt und ins Visier genommen. Mit wenigen Einzelbeispielen wurde versucht, die Arbeit von über einer halben Millionen ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diskreditierten und das fast 100-jährige Wirken einer der größten Hilfs- und Wohlfahrtsgesellschaften in einem knapp zweistündigen TV-Beitrag herabzuwürdigen und zu beschädigen. Auch die Arbeit der Blutspendedienste wurde durch falsche Behauptungen sowie das Vernachlässigen von Fakten in einem schlechten Licht dargestellt. Die DRK-Blutspendedienste sind die Pioniere des Blutspendewesens in Deutschland – es ist ein seit Jahrzehnten bewährtes System, das auf die Zusammenarbeit von ehren- und hauptamtlichen Kräften fußt.
Die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes decken ca. 75% des bundesweiten Bedarfs an lebensrettenden Blutpräparaten ab und leisten somit einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung schwerkranker und verletzter Menschen , die ohne fremdes Blut nicht überleben würden und damit zum Erhalt des Gesundheitssystems.
Wir danken allen Spenderinnen und Spendern sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur gemeinsam gelingt es, die Versorgung kranker und schwerverletzter Mitmenschen weiterhin zu sichern.
Im Folgenden möchten wir auf die falschen Behauptungen der RTL-Kampagne eingehen.
Patient Blood Management
Die DRK-Blutspendedienste gehören seit einigen Jahren selbst zu den federführenden Initiatoren des Patient-Blood-Management-Programms, dem sich bis heute hunderte Kliniken in Deutschland angeschlossen haben. Die DRK-Blutspendedienste sind nicht nur Teil dieser medizinischen Entwicklung, sondern haben diese mit auf den Weg gebracht. Ein entscheidender Fakt, welcher im RTL-Beitrag ausgespart wird. Blutsparend zu operieren gehört heute zum Standard moderner Medizin. Der Im Beitrag suggerierte Einfluss der Blutspendedienste auf den Blutbedarf der Kliniken ist unseriös und entspricht nicht im Ansatz den Abläufen im Blutspendewesen. Vielmehr arbeiten die Blutspendedienste versorgungsorientiert, sie können den Bedarf der Krankenhäuser nicht steuern, da dieser von vielen Faktoren abhängig ist. Das Operationsverhalten der Ärzte, saisonale Auswirkungen oder wie jüngst massive Veränderungen im klinischen Alltag während der Corona-Pandemie spielen hierbei eine Rolle. Ein weiterer Beleg gegen die aufgestellten Behauptungen ist die Tatsache, dass der Blutbedarf in Deutschland in den vergangenen Jahren signifikant gesunken ist, parallel dazu jedoch auch immer weniger gespendet wird. Wäre es so, wie in der Sendung behauptet, müsste der Bedarf an Blutpräparaten mindestens gleichbleibend geblieben sein. Der Bedarf an Blut in Therapie und Notfallversorgung bemisst sich vielmehr an der Zahl der geleisteten Operationen und Therapien. Viele Erkrankte erhalten ihr Leben lang Präparate, die aus Spenderblut gewonnen werden. Mittelfristig sind insbesondere Menschen mit Tumorerkrankungen, die sich in einer Chemo- oder Strahlentherapie befinden, auf die kontinuierliche Gabe von Blutpräparaten angewiesen, um die Nebenwirkungen dieser Therapien zu überstehen. Rund ein Fünftel aller benötigten Blutpräparate wird für Krebspatienten benötigt. Die aufgestellte Behauptung, es gäbe zu viel Blut, ist nicht zuletzt vor diesem Hintergrund falsch, brandgefährlich und unverantwortlich zugleich
Ein Grund für die regelmäßigen Blutspendeaufrufe ist unter anderem auch die kurze Haltbarkeit einiger Blutpräparate. Erythrozytenkonzentrate sind lediglich 42 Tage haltbar. Die ebenfalls aus Spenderblut extrahierten Thrombozyten (Blutplättchen) sogar nur vier bis fünf Tage. Dass es einen hohen Gesamtbedarf, gibt, ist auch offen bei den Bundesbehörden wie dem Paul-Ehrlich-Institut nachzulesen.
Blutspenden in Zeiten von Corona
Die DRK-Blutspededienste haben niemals wie im Bericht suggeriert behauptet, dass vermehrt Blutkonserven für die Versorgung von Corona-Patienten benötigt werden. Diese Darstellung ist schlicht falsch und faktisch völlig unsinnig. Covid-19 Patienten erhalten nur in den seltensten Fällen Blutpräparate in der Akuttherapie. Während der Pandemie hatten alle Blutspendedienste jedoch (bis heute) massive Schwierigkeiten den Normalbedarf an Blutkonserven zu decken, welcher aus den Kliniken gemeldet wird. Die Probleme, die alle Blutspendeeinrichtungen hatten (DRK-Blutspendedienste / Universitäten / staatlich-kommunale Klinken) waren vielschichtig, hatten aber immer die Grundversorgung der Patienten mit Blutpräparaten im Fokus.
Auf der einen Seite stehen die saisonale sowie zahlreiche, coronabedingte Terminausfälle in Firmen, Universitäten oder öffentlichen Einrichtungen. Demgegenüber läuft der medizinische Betrieb mit elektiven Eingriffen nach einer kurzen Einschränkungsphase wieder normal.
Die Aufkommenssituation bei der Blutspende während der Corona-Pandemie gleicht einer Achterbahnfahrt. Die Blutspende erfährt aktuell wieder einen leichten Abwärtstrend. Vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Bedarfes, welcher aus den Krankenhäusern gemeldet wird, ist dies eine Entwicklung, die es aufzuhalten gilt.
Verkauf von Blutpräparate
Die Blutspendedienste arbeiten versorgungsorientiert für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und fungieren dabei trotz ihres gemeinnützigen Status, Kraft Gesetz als pharmazeutische Unternehmen. Es ist wichtig zu wissen, dass das Blut nicht vom Spender zum Empfänger „durchgereicht“ wird, sondern dass aufwändige Test- und Verarbeitungsschritte zwischen Spende und Transfusion liegen. Als gemeinnützige GmbH sind die DRK Blutspendedienste verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Der Preis für eine Blutkonserve entspricht den Kosten, die zuvor bei der Werbung der Blutspender, der Organisation der Blutspendetermine, bei den essentiell wichtigen Laboruntersuchungen, der Weiterverarbeitung, im Vertrieb und bei vielen weiteren Arbeitsschritten entstanden sind. Blutpräparate und Dienstleistungen dürfen nur so viel kosten, dass der Aufwand, der für ihre Herstellung erforderlich ist, finanziert werden kann. Die genannten Umsatzzahlen spiegeln demnach den geleisteten Aufwand wider. Dass auch eine gemeinnützige Organisation gut wirtschaften sollte und z.B. Rücklagen bildet, ist nicht verwerflich, sondern ein Gebot. Und weil jedes verantwortungsvoll handelnde Unternehmen auch investieren muss, entsteht im Idealfall ein positives Ergebnis, das für weitere Investitionen dringend benötigt wird. So können neue Fahrzeuge, modernere Geräte für die Labordiagnostik oder auch einfach ein neuer Schreibtisch gekauft werden. Wenn die DRK-Blutspendedienste also etwas mehr Geld einnehmen, als sie zur Kostendeckung brauchen, schütten wir keine Gewinne aus, sondern investieren in fortlaufende Prozesse (beispielsweise medizinische Testverfahren) und damit in den Erhalt unserer Leistungsfähigkeit bzw. des Gemeinwohls. In jedem Fall steht hierbei immer verantwortliches Handeln, zum Wohle der Menschen, auf Basis der Werte des DRK dahinter. Die DRK-Blutspendedienste sind eigenständige Unternehmen. Der Aufwand, der betrieben wird, um eine vollumfängliche und sichere Versorgung mit Blutpräparaten zu gewährleisten, ist außerordentlich. An 365 Tagen im Jahr, machen sich tausende von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern auf den Weg, um direkt bei den Menschen vor Ort zur Blutspende zu bitten. Der personelle und logistische Aufwand dabei ist enorm. Der von der Wallraff-Redaktion ausgelassene Blick auf Europa zeigt: hier in Deutschland liegen die Preise für eine Blutkonserve bei höchster Qualität bis zu 50% unter dem europäischen Niveau.
Gehälter
Im Rahmen des deutschlandweiten Versorgungsauftrages tragen die Geschäftsführer der Blutspendedienste eine enorme Verantwortung, für die sie entsprechend vergütet werden. Die DRK-Blutspendedienste bitten um Verständnis, dass Vergütungen einzelner Geschäftsführer vertraulich behandelt werden.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist diese Summe im Rahmen der geltenden IDW-Standards nicht mehr aus, da der abgebildete Betrag nicht den tatsächlichen Gehältern entspricht. Gezeigt wurde ein Brutto-Betrag, der u.a. Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung, die Versteuerung geldwerter Pflichtbeiträge und sonstiger Arbeitgeberleistungen, sowie weitere Aufwandspositionen enthält und dadurch deutlich höher ausfällt als die tatsächlich gezahlten, der Verantwortung und Haftung entsprechend verhältnismäßigen Gehälter. Dies führte und führt zu fehlerhaften Darstellungen in der Öffentlichkeit.